Friedhof Ebelsberg in Linz: Grabarten und Gebühren
Träger: Pfarre Ebelsberg (Friedhofsverwaltung der Pfarre).
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Bestattung anfragenWer trägt den Friedhof und welche Kontaktadresse ist bekannt?
Pfarre Ebelsberg (Pfarrgemeinde Linz-Ebelsberg); kein Friedhof der LINZ AG. Als Kontakt ist das Pfarrbüro angegeben: Fadingerplatz 7, 4030 Linz, Telefon 0732 307634.
Die Pfarradresse ist ausdrücklich keine hier bestätigte Adresse des Friedhofs selbst. Sie wird für das Verwaltungsgespräch genannt, nicht als Lage eines Friedhofseingangs. Eine nicht belegte Straßenadresse wird deshalb nicht aus einer anderen kirchlichen Kontaktadresse abgeleitet. Auch Öffnungszeiten des Geländes werden nicht erfunden.
Die Unterscheidung vom Betrieb der LINZ AG ist wichtig für Grabfragen und Gebühren. Der örtliche Anhang der Pfarre gehört zu dieser Anlage. Ein Angebot der LINZ AG oder ein St. Barbara-Tarif darf nicht als Ersatz verwendet werden. Benennen Sie bei einer Anfrage den Friedhof Ebelsberg und die gewünschte Grabform, damit die Auskunft dem richtigen Träger zugeordnet werden kann.
Welche Grabplätze und besonderen Urnenformen sind beschrieben?
2.800 Grabplätze (Doppel-, Einzel- und Urnenerdgräber) und 501 Urnennischenplätze.
Baumbestattung sowie die Urnenbestattungsplätze Rückkehr, Ginkobaum, Blättergarten und Hof der Stille.
Ein Erdgrab, ein Urnenerdgrab und ein Urnennischenplatz sind verschiedene Beschreibungen. Die Zahlen zum Umfang der Anlage sind keine Angaben über aktuell freie Plätze. Aus ihnen wird weder eine bestimmte Verfügbarkeit noch ein Anspruch auf einen konkreten Ort abgeleitet. Das entscheidet sich bei der Abstimmung mit der zuständigen Verwaltung.
Die Namen Rückkehr, Ginkobaum, Blättergarten und Hof der Stille werden als belegte Angebote genannt. Eine genaue Gestaltung oder ein zusätzlicher Ablauf wird nicht allein aus diesen Namen erfunden. Für den Hof der Stille steht in der vorliegenden Ersterwerbstabelle keine eigene Preisposition. Deshalb wird dafür auch kein Betrag einer ähnlich bezeichneten Anlage eingesetzt.
Welche Räume gibt es für Aufbahrung und Verabschiedung?
Zwei Aufbahrungs- und Verabschiedungsräume, Friedhofskapelle für 110 Personen.
Aufbahrung und Abschiedsfeier sind von der Grabrechtswahl zu unterscheiden. Das Vorhandensein einer Kapelle oder eines Raums ist keine Zusage für einen gewünschten Termin. Die konkrete Nutzung sollte mit dem Bestattungsunternehmen und der Pfarrverwaltung besprochen werden. Die Zeiteinheit einer Raumgebühr bleibt dabei wichtig, weil sie nicht automatisch den gesamten Zeitraum einer Bestattung abdeckt.
Für die Erdbestattung und die Feuerbestattung gelten die gesetzlichen Bedingungen in Oberösterreich. Die örtlichen Räume ersetzen weder die Totenbeschau noch die Vorgaben zur Aufbahrung. Eine gewünschte Verabschiedung muss mit diesen Voraussetzungen vereinbar bleiben.
Welche Gebühren gelten beim Ersterwerb für zehn Jahre?
Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.
| Tarifposition | Gebühr |
|---|---|
| Erdgrab | 620 € |
| Urnengrab | 720 € |
| Kindergrab | 500 € |
| Wandgrab | 1.435 € |
| Urnenbestattungsplatz Baum | 1.820 € |
| Urnenbestattungsplatz Blättergarten | 1.850 € |
| Urnenbestattungsplatz Rückkehr | 2.010 € |
| Urnenbestattungsplatz Ginkobaum | 3.390 € |
Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.
Die Tabelle enthält die belegten Ersterwerbspositionen der Pfarre. Sie sind Gebühren für Grabrechte, keine Gesamtkosten der Bestattung. Die Kosten eines Bestattungsunternehmens sind davon getrennt. Auch die Verwaltungsabgabe und die Beilegungspositionen werden gesondert ausgewiesen und sind nicht allein wegen eines Grabpreises bereits enthalten.
Beim Vergleich mit anderen Friedhöfen sollten Sie dieselbe Art des Vorgangs betrachten. Ein neues Grabrecht und eine Beilegung in einer bestehenden Grabstätte sind unterschiedliche Anliegen. Ebenso ist eine Nachlöse keine neue Ersteinlösung. Die Kostenseite zeigt die Tarife getrennt nach den jeweiligen Trägern.
Welche Einzelgebühren und Nachlösebedingungen sind zu beachten?
| Tarifposition | Gebühr |
|---|---|
| Beilegung Erdbestattung | 111 € |
| Beilegung Urne | 60 € |
| Aufbahrung Halle oder Kirche (pro angefangene 24 Std.) | 258 € |
| Abschiedsfeier Kirche oder Feierraum | 98 € |
| Verwaltungsabgabe bei Begräbnissen | 108 € |
Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.
- Grüfte werden nicht mehr neu vergeben.
- Nachlösegebühr für Familiengräber je weitere 5 Jahre, zum Beispiel Erdgrab 170 €.
- Bei Urnenbeisetzungen im Erdgrab sind biologisch abbaubare Urnen oder Aschenkapseln zu verwenden.
Eine Öffnungs- und Schließgebühr ist in den vorliegenden Tarifpositionen nicht ausgewiesen. Daraus folgt nicht, dass diese Leistung kostenlos wäre. Der Rechner auf der Kostenseite übernimmt dafür keinen Betrag eines anderen Friedhofs. Das Ersterwerbsbeispiel für ein Erdgrab enthält das Grabrecht und die Verwaltungsabgabe, nicht automatisch die separate Beilegung Erdbestattung.
Die Nachlöse für Familiengräber bezieht sich auf weitere fünf Jahre. Diese Zeitangabe gehört zu Ebelsberg und darf nicht mit der jährlichen Nachlöse eines anderen Trägers gleichgesetzt werden. Bei einer Urne im Erdgrab sind außerdem die genannten Materialbedingungen für die Urne oder Aschenkapsel zu beachten.
Welche gesetzlichen Regeln ergänzen die örtliche Planung?
Bestattungsart und Bestattungsort richten sich nach dem Willen der verstorbenen Person; sonst entscheidet, wer die Bestattung tatsächlich besorgt. (§ 17 Abs. 2 Oö. LBG). Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei geeigneter Kühlung oder Konservierung innerhalb von zehn Tagen; später nur mit Bewilligung. (§ 15 Abs. 1 Oö. LBG).
Der Wunsch nach einer konkreten Grabform hebt diese Vorgaben nicht auf. Angehörige sollten deshalb Bestattungsart, Ort und Zeitraum zusammen mit dem Unternehmen und der Verwaltung klären. Die Vorsorgeseite erläutert das Festhalten von Wünschen, ohne eine nicht belegte Reservierungsmöglichkeit für Ebelsberg zu behaupten.
Für eine Urne außerhalb eines Friedhofs ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich (§ 21a Abs. 1 und 2 Oö. LBG). Das ist eine andere Entscheidung als die Wahl eines Ebelsberger Urnenplatzes. Weitere Informationen bietet Urne zu Hause. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Gelände wird hier ohne Foto dargestellt, weil kein registriertes Ebelsberger Originalbild vorliegt. Ein Bild eines anderen Friedhofs wird nicht als Ersatz verwendet. Für weitere Anlagen können Sie die Friedhofsübersicht aufrufen; alle dort genannten Träger und Tarife bleiben voneinander getrennt.
Welche Fragen werden häufig gestellt?
Wer betreibt den Friedhof Ebelsberg?
Pfarre Ebelsberg (Pfarrgemeinde Linz-Ebelsberg); kein Friedhof der LINZ AG
Welche Adresse ist für Ebelsberg belegt?
Belegt ist nur das Pfarrbüro: Fadingerplatz 7, 4030 Linz, Telefon 0732 307634. Die Adresse des Friedhofs selbst ist nicht belegt und wird nicht durch die Pfarradresse ersetzt.
Was kostet ein Grab am Friedhof Ebelsberg?
Der Ersterwerb für zehn Jahre ist beim Erdgrab mit 620 € und beim Urnengrab mit 720 € ausgewiesen. Stand: örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung, in Kraft seit 01.01.2026. Die Einzelgebühren und Bestatterleistungen sind getrennt zu betrachten.
Werden in Ebelsberg neue Grüfte vergeben?
Grüfte werden nicht mehr neu vergeben. Bei Urnenbeisetzungen im Erdgrab sind biologisch abbaubare Urnen oder Aschenkapseln zu verwenden.
Möchten Sie eine Bestattung anfragen?
Die Premium Lead GmbH vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Grabvergabe und konkrete Gebührenauskunft bleiben beim jeweiligen Friedhofsträger.
Zur AnfrageÜber diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung.
- Pfarre Ebelsberg: Friedhofsverwaltung
- Friedhofsordnung der Diözese Linz (in Kraft 01.01.2026) mit örtlichem Anhang Linz-Ebelsberg
- Pfarrgemeinde Linz-Ebelsberg
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