Bestatter in Linz: Ratgeber zur Bestattung und kostenfreie Vermittlung

Wir informieren zur Bestattung in Linz und vermitteln Ihnen kostenfrei ein Bestattungsunternehmen für Ihr Anliegen.

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Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Angebot der Premium Lead GmbH und gehört nicht zur LINZ AG, nicht zur Stadt Linz und zu keinem Friedhofsträger. Wir gehören auch nicht zur LINZ AG BESTATTUNG und sind selbst kein Bestattungsunternehmen.

Donau in Linz mit Blick auf Urfahr und den Pöstlingberg, Linz
Donau in Linz mit Blick auf Urfahr und den Pöstlingberg, Linz. Foto: Manfred Werner (Tsui), CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons.

Was ist im Trauerfall in Linz zu tun?

Nach einem Todesfall stehen die medizinische Feststellung, die Anzeige und die weitere Organisation im Vordergrund. Fragen zur späteren Grabwahl und zum persönlichen Abschied gehören ebenfalls zur Planung, müssen aber von diesen ersten Aufgaben unterschieden werden. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen kontaktieren, benennen Sie den Sterbeort und halten Sie fest, was bereits veranlasst wurde. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine sachliche Orientierung; individuelle medizinische oder rechtliche Fragen müssen mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Jeder Todesfall ist unverzüglich der Totenbeschau anzuzeigen, auch über das Gemeindeamt oder über das Bestattungsunternehmen. Die Totenbeschau erfolgt binnen 24 Stunden nach der Anzeige. (§ 3 Abs. 1 und 4, § 6 Abs. 1 Oö. LBG). Bei einem Tod zu Hause sind zuerst die Haushaltsangehörigen zur Anzeige verpflichtet, bei einem Tod in einem Heim oder einer Anstalt deren Leitung. (§ 3 Abs. 2 Oö. LBG). Bei einem Tod zu Hause sind damit andere Personen zuerst zur Anzeige verpflichtet als bei einem Tod in einer Einrichtung. Die Anzeige zur Totenbeschau und die spätere Anzeige beim Standesamt sind unterschiedliche Aufgaben. Besprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen, welche Schritte schon erledigt sind und welche noch abgestimmt werden müssen.

Nach der Totenbeschau wird die verstorbene Person in eine Leichenhalle überführt. Eine Aufbahrung im Sterbehaus ist nur mit Zustimmung des Totenbeschauers zulässig. (§ 16 Abs. 1 Oö. LBG). Eine Aufbahrung im Sterbehaus ist somit nicht allein eine persönliche Entscheidung der Angehörigen. Stimmen Sie den gewünschten Abschied und den Umgang mit der verstorbenen Person mit den beteiligten Stellen ab. Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei geeigneter Kühlung oder Konservierung innerhalb von zehn Tagen; später nur mit Bewilligung. (§ 15 Abs. 1 Oö. LBG). Ein Wunsch nach einem bestimmten Begräbnistermin muss innerhalb dieses Rahmens und mit dem gewählten Friedhof besprochen werden.

Für den Behördenweg gilt: Der Todesfall ist spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen. Übergeben werden die Anzeige des Todes und die Todesbescheinigung aus der Totenbeschau. Das Standesamt Linz (Magistrat Linz) befindet sich an der Hauptstraße 1-5, 4040 Linz; die Telefonnummer lautet +43 732 7070 0. Maßgeblich ist der Sterbeort, nicht automatisch der Wohnort der Angehörigen oder der gewünschte Friedhof. Weitere Hinweise finden Sie auf Trauerfall in Linz. Notieren Sie, wer die standesamtliche Anzeige übernimmt, damit diese Aufgabe nicht zwischen mehreren Beteiligten offenbleibt.

Wer kümmert sich um die Bestattung?

Unabhängig davon, wer die Kosten trägt, sorgen die nächsten Angehörigen für die Bestattung: Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte vor Verwandten, Nachkommen vor Vorfahren, gerade Linie vor Geschwistern. (§ 15 Abs. 2 und 4 iVm § 10 Abs. 5 Oö. LBG). Die Verantwortung für die Organisation ist dabei von der Frage zu unterscheiden, wer die Kosten letztlich trägt. Für das Gespräch mit dem Unternehmen kann es hilfreich sein, eine Kontaktperson zu benennen, die Absprachen sammelt. Eine solche organisatorische Vereinbarung ändert die gesetzliche Reihenfolge nicht und ist keine Entscheidung über die endgültige Finanzierung.

Bestattungsart und Bestattungsort richten sich nach dem Willen der verstorbenen Person; sonst entscheidet, wer die Bestattung tatsächlich besorgt. (§ 17 Abs. 2 Oö. LBG). Wenn schriftliche Wünsche oder Vorsorgeunterlagen vorhanden sind, nehmen Sie diese in die Besprechung mit. Unterscheiden Sie eine feste Vorgabe von einer noch offenen Vorstellung. Ein Friedhofsname allein sagt etwa noch nicht, welche Grabform gemeint ist oder ob bereits ein Nutzungsrecht besteht. Fragen Sie nach, bevor Sie aus einer allgemeinen Äußerung einen bestimmten Auftrag ableiten.

Gibt es keine nächsten Angehörigen oder handeln sie nicht rechtzeitig, besorgt die Gemeinde des Sterbeorts die Bestattung. Sie kann die Kosten von den Verpflichteten zurückfordern, auch mit Bescheid. (§ 15 Abs. 2 und 5 Oö. LBG). Daraus folgt keine allgemeine Zusage, dass jede Bestattung aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird. Besprechen Sie offene Fragen zur Verantwortung und zu den Kosten frühzeitig. Wer die eigenen Wünsche zu Lebzeiten festhalten möchte, findet einen Einstieg unter Bestattungsvorsorge. Unser Vermittlungsangebot ersetzt weder die Gemeinde noch eine individuelle Rechtsberatung.

Welche Friedhöfe gibt es in Linz?

Für die Friedhofswahl ist der Träger wichtig. Die Friedhöfe der LINZ AG werden von der LINZ SERVICE GmbH betrieben. Kirchliche Anlagen gehören anderen Trägern und haben eigene Ansprechpartner. Ein ähnlicher Name oder die Lage im selben Stadtgebiet bedeutet keine gemeinsame Verwaltung und keine einheitlichen Gebühren. Nennen Sie bei einer Anfrage deshalb möglichst den vollständigen Friedhofsnamen und gegebenenfalls eine bestehende Grabstätte.

Friedhöfe der LINZ AG

  • Stadtfriedhof Linz/St. Martin: Wiener Bundesstraße 101, 4050 Traun.
  • Urnenhain Urfahr mit Krematorium: Urnenhainweg, 4040 Linz.
  • Urnenhain Kleinmünchen: Pestalozzistraße 77, 4030 Linz.
  • Bergfriedhof Pöstlingberg: Hohe Straße, 4040 Linz.

Der Stadtfriedhof liegt auf dem Gemeindegebiet von Traun (Stadtteil St. Martin), ist aber ein Friedhof der Stadt Linz. Die Adresse Wiener Bundesstraße 101, 4050 Traun ist daher kein Hinweis darauf, dass die Stadt Traun diesen Friedhof betreibt. Auch innerhalb des Angebots der LINZ AG sind die Grabformen nicht überall gleich. Erdgräber (Wahl- und Reihengräber) gibt es bei der LINZ AG nur am Stadtfriedhof St. Martin und am Bergfriedhof Pöstlingberg. Der Urnenhain Urfahr hat Urnengräber, Urnennischen und Ehrengräber, Kleinmünchen nur Urnennischen und Anlagen für abbaubare Urnenkapseln. Prüfen Sie den gewünschten Friedhof und nicht nur eine allgemeine Liste von Grabarten.

Kirchliche Friedhöfe

  • St. Barbara-Friedhof: St. Barbara Gottesackerstiftung (bischöfliche Stiftung), Friedhofstraße 1, 4020 Linz.
  • Friedhof Ebelsberg: Pfarre Ebelsberg.
  • Pfarrfriedhof Urfahr-St. Josef: Pfarrgemeinde Urfahr.
  • Friedhof Urfahr-St. Magdalena: Pfarrgemeinde Urfahr-St. Magdalena.

Der St. Barbara-Friedhof gehört zur St. Barbara Gottesackerstiftung und ist kein Friedhof der LINZ AG. Der Friedhof Ebelsberg wird von der Pfarre Ebelsberg getragen. Eine Pfarrbüroanschrift sollte nicht mit einer Friedhofsadresse verwechselt werden. Für einen Besuch oder eine Beisetzung klären Sie den Treffpunkt bei der zuständigen Verwaltung. Die Übersicht der Friedhöfe in Linz führt zu den einzelnen Standorten.

Auferstehungskapelle an der Friedhofstraße beim St. Barbara-Friedhof, Linz
Auferstehungskapelle an der Friedhofstraße beim St. Barbara-Friedhof, Linz. Foto: Franz Groß, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

St. Barbara-Friedhof

Träger ist die St. Barbara Gottesackerstiftung, eine bischöfliche Stiftung. Die Adresse lautet Friedhofstraße 1, 4020 Linz.

Alte Feuerhalle im Urnenhain Urfahr, Ansicht von Südosten, Linz-Urfahr
Alte Feuerhalle im Urnenhain Urfahr, Ansicht von Südosten, Linz-Urfahr. Foto: Thomas Ledl, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Urnenhain Urfahr

Der Urnenhain am Urnenhainweg in Linz-Urfahr wird von der LINZ SERVICE GmbH betrieben. Hier befindet sich auch das Krematorium.

Denkmal für die Opfer des Zweiten Weltkriegs am Stadtfriedhof Linz/St. Martin, Traun
Denkmal für die Opfer des Zweiten Weltkriegs am Stadtfriedhof Linz/St. Martin, Traun. Foto: GuentherZ, CC BY 3.0, Wikimedia Commons.

Stadtfriedhof Linz/St. Martin

Der Stadtfriedhof liegt auf dem Gemeindegebiet von Traun (Stadtteil St. Martin), ist aber ein Friedhof der Stadt Linz.

Welche Bestattungsarten gibt es in Oberösterreich?

Das Gesetz kennt zwei Bestattungsarten: Erdbestattung (Beerdigung oder Gruft) und Feuerbestattung. (§ 17 Abs. 1 Oö. LBG). Grabformen und Orte des Gedenkens sind davon zu unterscheiden. Eine Urnenbeisetzung am Baum ist beispielsweise eine Gestaltung der Beisetzung nach einer Feuerbestattung, keine weitere gesetzliche Bestattungsart. Beginnen Sie deshalb mit dem Willen der verstorbenen Person und klären Sie anschließend den gewünschten Ort sowie die konkrete Grabform mit dem Träger.

Erdbestattung und Sarg

Verstorbene dürfen nur in Särgen befördert, aufgebahrt und bestattet werden. Erdbestattung nur auf Friedhöfen oder bewilligten Begräbnisstätten. (§ 18 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 1 Oö. LBG). Für eine Erdbestattung in Linz müssen daher Bestattungsort und Grabstätte zusammenpassen. Ein bereits vorhandenes Familiengrab und der Erwerb eines neuen Grabrechts sind unterschiedliche Ausgangslagen. Legen Sie bestehende Unterlagen vor und fragen Sie die Verwaltung, welche Möglichkeiten sich für die konkrete Beisetzung ergeben.

Feuerbestattung und Teilasche

Für die Einäscherung genügen die Festlegung der Feuerbestattung und der Totenbeschauschein (§ 20 Abs. 1 und 2 Oö. LBG). Das oberösterreichische Gesetz sieht davor keine zusätzliche ärztliche Untersuchung vor. Seit 2024 dürfen Ehegatte, Partner oder Lebensgefährte, Kinder oder Eltern eine kleine Teilmenge der Asche erhalten, wenn die verstorbene Person nichts anderes angeordnet hat. Die Teilasche darf nicht an allgemein zugänglichen Orten aufbewahrt, vergraben oder verstreut werden. (§ 20 Abs. 5, § 21a Abs. 5 Oö. LBG). Die Möglichkeit einer kleinen Teilmenge ist von der Aufbewahrung der vollständigen Urne zu unterscheiden. Einzelheiten zur Feuerbestattung sollten zusammen mit dem späteren Beisetzungsort besprochen werden.

Urne zu Hause und Grenzen der Aschebeisetzung

Die Urne darf außerhalb eines Friedhofs, etwa zu Hause, beigesetzt oder aufbewahrt werden, aber nur mit Bewilligung der Gemeinde, in der sie aufbewahrt werden soll. Voraussetzung: eine pietätvolle Behandlung ist zu erwarten, insbesondere kein allgemein zugänglicher Ort. Das Krematorium gibt die Urne nur gegen den Bewilligungsbescheid heraus. (§ 21a Abs. 1 und 2 Oö. LBG). Die Entscheidung darüber ist also keine bloße Vereinbarung mit dem Bestattungsunternehmen. Zuständig ist die Gemeinde des vorgesehenen Aufbewahrungsortes. Auf unserer Seite Urne zu Hause in Oberösterreich finden Sie den rechtlichen Einstieg. Klären Sie die Bewilligung, bevor Sie eine private Aufbewahrung als bereits gesichert betrachten.

Asche darf nur auf einer dafür vorgesehenen Wiese eines Friedhofs oder Urnenhains verstreut werden. Außerhalb von Friedhöfen sind Verstreuen und das Versenken der Urne in einem Gewässer nicht zulässig. Eine Beisetzung in der Donau ist damit nicht erlaubt. (§ 21 Abs. 5, § 21a Abs. 4 Oö. LBG). Eine persönliche Verbindung zur Donau ändert diese Grenze nicht. Fragen Sie stattdessen nach einer vorgesehenen und zulässigen Beisetzungsform. Baumbestattung (biologisch abbaubare Urne am Wurzelballen eines Baumes) im Urnenhain Urfahr, am Stadtfriedhof St. Martin und im Urnenhain Kleinmünchen. Naturbestattung (Urne ohne Beisein der Angehörigen in einem Waldabteil, ohne feste Grabzuordnung) am Stadtfriedhof St. Martin und im Urnenhain Urfahr. Waldbestattung natura in memoriam: Grabnutzungsrecht 20 Jahre. Baumgrab und Naturbestattung sind nicht gleichzusetzen. Die Seite Baumbestattung und Naturbestattung hilft bei der Einordnung; konkrete Verfügbarkeit und Bedingungen bestätigt die Friedhofsverwaltung.

Was kostet eine Bestattung in Linz?

Eine Friedhofsgebühr ist kein Gesamtpreis für eine Bestattung. Grabnutzung, Beisetzung und Räume für den Abschied sind verschiedene Positionen. Hinzu kommen die vereinbarten Leistungen des Bestattungsunternehmens. Bitten Sie um einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem der gewählte Friedhof und die genaue Grabform nachvollziehbar benannt werden. Ein einzelner günstiger Betrag lässt sich nicht sinnvoll mit einem vollständigen Angebot vergleichen, wenn der Leistungsumfang offenbleibt.

Für den St. Barbara-Friedhof ist eine Gebührenliste belegt. Die folgenden Beispiele betreffen ausschließlich den Ersterwerb eines Nutzungsrechts für zehn Jahre. Sie sagen nichts über freie Grabstätten aus und enthalten nicht sämtliche Gebühren eines Begräbnisses. Wer eine Urne in einer Kammerwand beisetzen möchte, wählt eine andere Grabform als bei einem Baumurnengrab; die Entscheidung sollte daher nicht nur anhand des Betrags getroffen werden.

St. Barbara-Friedhof: Ersterwerb für 10 Jahre
GrabformGebühr
Reihengrab413,90 €
Baumurnengrab749,10 €
Urnenkammerwand für 1 Urne598,20 €

Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.

Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen. Die St. Barbara-Beträge dürfen deshalb nicht als Ersatzpreise für den Urnenhain Urfahr oder den Stadtfriedhof Linz/St. Martin verwendet werden. Eine fehlende öffentliche Tarifliste bedeutet auch nicht, dass eine Leistung kostenfrei ist. Weitere Hinweise zur Trennung von Gebühren und Bestatterleistungen finden Sie unter Bestattungskosten in Linz.

Die Sozialhilfe kann die Kosten einer einfachen Bestattung übernehmen, soweit sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können oder andere zur Zahlung verpflichtet sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (§ 10 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Oö. SOHAG). Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Linz also der Magistrat Linz. Die genaue Abteilung ist nicht belegt: vor der Beauftragung beim Magistrat nachfragen. Wenden Sie sich mit Fragen zur Finanzierung an die zuständige Behörde, bevor Sie Leistungen verbindlich bestellen. Unsere kostenfreie Vermittlung ist keine Zusage zur Übernahme der Bestattungskosten. Ein Angebot des Unternehmens und eine mögliche behördliche Kostenübernahme müssen getrennt geklärt werden.

Was bedeutet die Verlassenschaft nach einem Todesfall?

Das Verlassenschaftsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Eine Notarin oder ein Notar als Gerichtskommissär nimmt die Todesfallaufnahme auf; dabei werden auch die Begräbniskosten und wer sie vorgestreckt hat erfasst. (§§ 143 bis 145 AußStrG). Die Aufnahme der Begräbniskosten in dieses Verfahren ist von der vorherigen Organisation der Bestattung zu unterscheiden. Halten Sie Rechnungen und Angaben dazu, wer Kosten vorgestreckt hat, für das Gespräch bereit. Der Gerichtskommissär und das Bestattungsunternehmen haben unterschiedliche Aufgaben; eine Anfrage bei unserem Vermittlungsangebot ersetzt das Verfahren nicht.

Für Angehörige kann es hilfreich sein, organisatorische Absprachen, Kostenunterlagen und persönliche Wünsche getrennt zu sammeln. So lässt sich im nächsten Gespräch erkennen, welche Leistung vereinbart wurde und wer die dazugehörigen Unterlagen hat. Aus der Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens wird hier keine Aussage über eine bestimmte Erstattung oder die Verteilung von Kosten abgeleitet. Fragen zu Ihrem individuellen Verfahren richten Sie an die zuständige Notarin oder den zuständigen Notar.

Wie finden Sie Bestatter im Umkreis von Linz?

Wohnort, Sterbeort und Beisetzungsort können verschieden sein. Nennen Sie diese Orte in Ihrer Anfrage getrennt, damit das Unternehmen Ihre Wünsche richtig einordnen kann. Die folgenden Entfernungen sind Luftlinien zum Zentrum Linz und keine Fahrstrecken oder Reisezeiten. Die Ortsseiten geben einen ersten örtlichen Bezug; ausführliche Fragen zu Grabformen, Aufnahmebedingungen und Gebühren gehören an die jeweilige Friedhofsverwaltung.

Leonding, Traun, Hörsching und Enns liegen im Bezirk Linz-Land; Steyregg und Gallneukirchen gehören zum Bezirk Urfahr-Umgebung. Örtliche Gebühren und Zuständigkeiten sind nicht automatisch mit denen eines Linzer Friedhofs identisch. Besonders in Traun ist die Trennung zwischen dem Urnenhain der Stadt Traun und dem Stadtfriedhof Linz/St. Martin wichtig. Eine Anfrage mit dem Ortsnamen allein sollte deshalb durch den gewünschten Friedhof ergänzt werden, wenn dieser bereits feststeht.

Wie läuft die kostenfreie Vermittlung ab?

Premium Lead GmbH betreibt diesen unabhängigen Ratgeber und ist kein Bestattungsunternehmen. Unsere Aufgabe ist, Ihre Anfrage an ein Bestattungsunternehmen weiterzugeben. Die persönliche Beratung, die Vereinbarung der Leistungen und die Durchführung liegen bei diesem Unternehmen. Sie entscheiden selbst über die Beauftragung. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei; die Kosten der vereinbarten Bestattung werden dadurch nicht übernommen.

  1. 1. Sie stellen Ihre Anfrage

    Geben Sie eine Telefonnummer für den Rückruf an und wählen Sie, ob es um einen Trauerfall, Vorsorge oder ein anderes Anliegen geht. Wenn Bestattungsart und Friedhof bereits feststehen, können Sie beides mitteilen. Bei offenen Entscheidungen wählen Sie die entsprechende offene Angabe. Beschreiben Sie nur, was Sie bereits wissen; für den ersten Kontakt ist kein vollständiger Ablaufplan nötig.

  2. 2. Ein Bestattungsunternehmen kontaktiert Sie

    Mit Ihrer Einwilligung leiten wir Ihre Angaben weiter. Das vermittelte Unternehmen bespricht mit Ihnen den Sterbeort, die Wünsche zur Bestattung und die nächsten Schritte. Fragen Sie nach, wenn eine Leistung oder ein Begriff unklar ist. Ein Rückruf ist noch keine Beauftragung und keine Bestätigung einer freien Grabstätte. Die konkrete Verfügbarkeit muss mit dem zuständigen Träger abgestimmt werden.

  3. 3. Sie prüfen den Kostenvoranschlag

    Lassen Sie sich den gewünschten Leistungsumfang schriftlich erläutern. Bestatterleistungen und Friedhofsgebühren sollten voneinander zu unterscheiden sein. Prüfen Sie, ob die Grabform, der vorgesehene Abschied und offene Wünsche richtig aufgenommen wurden. Sie entscheiden anschließend, ob Sie das Unternehmen beauftragen. Der Vertrag über die Bestattung entsteht mit dem Unternehmen und nicht mit unserem Ratgeber oder Vermittlungsangebot.

Wie können Sie ein Bestattungsunternehmen in Linz anfragen?

Nutzen Sie das Formular für Ihre Rückrufanfrage. Sie können den gewünschten Linzer Friedhof, einen Friedhof im Umland oder eine noch offene Wahl angeben. Fragen zur Grabstätte beantwortet die Verwaltung des jeweiligen Friedhofs. Wenn Sie noch zwischen Sarg und Urne abwägen, schildern Sie dies dem vermittelten Unternehmen. Eine Anfrage ist keine Reservierung einer Grabstätte und keine verbindliche Vereinbarung über den Ablauf der Bestattung.

Jetzt kostenlos Bestatter finden

Wir leiten Ihre Anfrage an ein Bestattungsunternehmen in Linz weiter, das sich bei Ihnen meldet.

Hinweis: Bestatter Linz Ratgeber ist ein Vermittlungsangebot und selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung. Für allgemeine Rückfragen steht auch die Kontaktseite zur Verfügung. Wir versprechen keinen bestimmten Rückrufzeitpunkt und führen selbst keine Bestattungsleistungen aus. Lassen Sie offene organisatorische Fragen vom Unternehmen erläutern, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Welche häufigen Fragen stellen Angehörige in Linz?

Was kostet eine Bestattung in Linz?

Die Gebühren für den Ersterwerb am St. Barbara-Friedhof betragen für zehn Jahre: Reihengrab 413,90 €, Baumurnengrab 749,10 € und Urnenkammerwand für 1 Urne 598,20 €. Grundlage: Gebühren gültig ab 01.07.2026. Das sind keine Gesamtpreise einer Bestattung. Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen.

Darf ich die Urne in Oberösterreich mit nach Hause nehmen?

Die Urne darf außerhalb eines Friedhofs, etwa zu Hause, beigesetzt oder aufbewahrt werden, aber nur mit Bewilligung der Gemeinde, in der sie aufbewahrt werden soll. Voraussetzung: eine pietätvolle Behandlung ist zu erwarten, insbesondere kein allgemein zugänglicher Ort. Das Krematorium gibt die Urne nur gegen den Bewilligungsbescheid heraus. (§ 21a Abs. 1 und 2 Oö. LBG).

Wie schnell muss die Bestattung in Oberösterreich erfolgen?

Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei geeigneter Kühlung oder Konservierung innerhalb von zehn Tagen; später nur mit Bewilligung. (§ 15 Abs. 1 Oö. LBG).

Ist dieser Ratgeber die LINZ AG BESTATTUNG?

Nein. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Angebot der Premium Lead GmbH und gehört nicht zur LINZ AG, nicht zur Stadt Linz und zu keinem Friedhofsträger. Dieser Ratgeber gehört auch nicht zur LINZ AG BESTATTUNG und ist selbst kein Bestattungsunternehmen.

Wer zahlt die Bestattung, wenn kein Geld da ist?

Die Sozialhilfe kann die Kosten einer einfachen Bestattung übernehmen, soweit sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können oder andere zur Zahlung verpflichtet sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (§ 10 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Oö. SOHAG). Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Linz also der Magistrat Linz. Die genaue Abteilung ist nicht belegt: vor der Beauftragung beim Magistrat nachfragen.

Darf man Asche in der Donau verstreuen?

Nein. Asche darf nur auf einer dafür vorgesehenen Wiese eines Friedhofs oder Urnenhains verstreut werden. Außerhalb von Friedhöfen sind Verstreuen und das Versenken der Urne in einem Gewässer nicht zulässig. Eine Beisetzung in der Donau ist damit nicht erlaubt. (§ 21 Abs. 5, § 21a Abs. 4 Oö. LBG).