Friedhöfe in Linz: Träger, Grabarten und Ansprechpartner
Die Friedhöfe in Linz haben unterschiedliche Träger und Grabangebote; für eine konkrete Grabwahl sind die jeweilige Verwaltung und ihre Friedhofsordnung maßgeblich.
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Welche Friedhöfe gehören zur LINZ AG?
Die LINZ SERVICE GmbH betreibt die Friedhöfe der Stadt Linz und den Bergfriedhof Pöstlingberg. Diese Trägergruppe ist von den kirchlichen Anlagen zu unterscheiden. Eine Adresse innerhalb oder außerhalb des Linzer Stadtgebiets bestimmt dabei nicht allein die Trägerschaft. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung beim Stadtfriedhof Linz/St. Martin.
- Stadtfriedhof Linz/St. Martin: Wiener Bundesstraße 101, 4050 Traun. Detailseite
- Urnenhain Urfahr mit Krematorium: Urnenhainweg, 4040 Linz. Detailseite
- Urnenhain Kleinmünchen: Pestalozzistraße 77, 4030 Linz.
- Bergfriedhof Pöstlingberg: Hohe Straße, 4040 Linz.
Der Stadtfriedhof Linz/St. Martin liegt auf dem Gemeindegebiet von Traun, bleibt aber ein Friedhof der Stadt Linz. Der Urnenhain der Stadtgemeinde Traun ist eine andere Anlage mit einer eigenen Verwaltung und Gebührenordnung. Ein Trauner Tarif darf deshalb nicht als Preis des Linzer Stadtfriedhofs gelesen werden.
Für den Urnenhain Urfahr wird nur die Straße ohne Hausnummer genannt. Eine nicht eindeutig belegte Hausnummer wird nicht durch eine eigene Annahme ergänzt. Die genaue Grabwahl, eine gewünschte Verabschiedung und die erforderliche Gebührenauskunft sollten immer auf die konkret benannte Anlage bezogen werden.
Welche kirchlichen Friedhöfe gibt es in Linz?
- St. Barbara-Friedhof: St. Barbara Gottesackerstiftung (bischöfliche Stiftung). Friedhofstraße 1, 4020 Linz
- Friedhof Ebelsberg: Pfarre Ebelsberg.
- Pfarrfriedhof Urfahr-St. Josef: Pfarrgemeinde Urfahr.
- Friedhof Urfahr-St. Magdalena: Pfarrgemeinde Urfahr-St. Magdalena.
Der St. Barbara-Friedhof wird von einer bischöflichen Stiftung getragen. Ebelsberg gehört zur Pfarre Ebelsberg. Pfarrfriedhof Urfahr-St. Josef und Friedhof Urfahr-St. Magdalena sind weitere kirchliche Anlagen. Diese Aufzählung darf nicht als einheitliche Verwaltung oder gemeinsame Tarifgruppe verstanden werden; für ein Grab ist die Auskunft des jeweiligen Trägers maßgeblich.
Für Ebelsberg ist die Friedhofsadresse nicht belegt. Die Pfarrkontaktadresse wird auf der Detailseite ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht als Friedhofseingang verwendet. Auch beim Pfarrfriedhof Urfahr-St. Josef wird keine ungesicherte Straßenadresse genannt. Eine Adresse einer Pfarre ist nicht automatisch eine Adresse ihres Friedhofs.
Welche vier Friedhöfe können Sie im Detail vergleichen?

St. Barbara-Friedhof
Träger: St. Barbara Gottesackerstiftung, eine bischöfliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Aufsicht des Wirtschaftsrats der Diözese Linz. Den Vorsitz im Stiftungsrat führt der Pfarrer der Pfarre Linz Mitte.

Urnenhain Urfahr
Träger: LINZ SERVICE GmbH (LINZ AG Friedhöfe), Friedhof der Stadt Linz

Stadtfriedhof Linz/St. Martin
Der Stadtfriedhof liegt auf dem Gemeindegebiet von Traun (Stadtteil St. Martin), ist aber ein Friedhof der Stadt Linz.
Friedhof Ebelsberg
Träger: Pfarre Ebelsberg (Friedhofsverwaltung der Pfarre).
Die Detailseiten trennen Geschichte, heutige Grabarten und praktische Besuchsangaben. Fotos zeigen die im Bildnachweis bezeichneten Motive, nicht automatisch einen verfügbaren Grabplatz. Für Ebelsberg wird kein Bild eines anderen Friedhofs eingesetzt. Die fehlende Fotografie ist kein Anlass, die Anlage mit fremden Aufnahmen darzustellen.
Wo sind Erdgräber, Baumgräber und Naturbestattungen möglich?
Erdgräber (Wahl- und Reihengräber) gibt es bei der LINZ AG nur am Stadtfriedhof St. Martin und am Bergfriedhof Pöstlingberg. Der Urnenhain Urfahr hat Urnengräber, Urnennischen und Ehrengräber, Kleinmünchen nur Urnennischen und Anlagen für abbaubare Urnenkapseln.
Baumbestattung (biologisch abbaubare Urne am Wurzelballen eines Baumes) im Urnenhain Urfahr, am Stadtfriedhof St. Martin und im Urnenhain Kleinmünchen.
Naturbestattung (Urne ohne Beisein der Angehörigen in einem Waldabteil, ohne feste Grabzuordnung) am Stadtfriedhof St. Martin und im Urnenhain Urfahr. Waldbestattung natura in memoriam: Grabnutzungsrecht 20 Jahre.
Bestattung am Wasser am Stadtfriedhof St. Martin: Die Asche liegt in Bronzekugeln und wird durch Regen ins Erdreich ausgespült. Das ist keine Flussbestattung.
Auf den Friedhöfen der Stadt Linz sind für Grabanlagen nur Naturmaterialien wie Holz und Naturstein zulässig, Beton, Emaille und Kunststoff nicht.
Die gesetzliche Einordnung ist davon getrennt: Das Gesetz kennt zwei Bestattungsarten: Erdbestattung (Beerdigung oder Gruft) und Feuerbestattung. (§ 17 Abs. 1 Oö. LBG). Eine Baumurnenbeisetzung ist also eine Grabform nach der Einäscherung. Auch die Bestattung am Wasser innerhalb einer Friedhofsanlage ist keine Erlaubnis für eine Beisetzung im Fluss. Die Namen der Anlagen ersetzen weder ihre konkreten Bedingungen noch die gesetzlichen Vorgaben.
Eigene Ratgeber erläutern die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Baum- und Naturbestattung. Welche Form passend ist, richtet sich auch nach dem Willen der verstorbenen Person. Eine genannte Grabart ist keine Zusage für die sofortige Vergabe eines bestimmten Platzes.
Welche Ruhezeiten und welche Gebührenangaben sind zu beachten?
Das Gesetz legt keine Mindestruhezeit fest; sie steht in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs. (§ 34 Abs. 2 Oö. LBG). Auf den Friedhöfen der LINZ AG beträgt die Ruhezeit zehn Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fünf Jahre. (§ 11 Friedhofsordnung LINZ SERVICE GmbH).
Die Ruhezeit der LINZ AG darf nicht automatisch auf kirchliche Friedhöfe übertragen werden. Ebenso ist eine Ruhezeit nicht einfach dasselbe wie ein Grabnutzungsrecht oder die Zeitspanne einer Nachlöse. Für einen konkreten Vergleich sollten diese Begriffe getrennt erfragt und anhand der jeweiligen Ordnung geprüft werden.
Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen.
St. Barbara-Friedhof
Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.
Friedhof Ebelsberg
Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.
Die vollständigen Gebührentabellen stehen getrennt nach Träger auf der Kostenseite. Sie betreffen Friedhofsgebühren, nicht alle Leistungen eines Bestattungsunternehmens. Die Gültigkeit eines Tarifs ist zudem vom redaktionellen Prüfdatum dieser Übersicht zu unterscheiden.
Welche Friedhöfe und Ansprechpartner gibt es im Umland?
- Leonding: Stadtfriedhof Leonding.
- Steyregg: Friedhofsträger und Grabarten vor Ort beim Stadtamt oder der Pfarre erfragen.
- Traun: Urnenhain der Stadtgemeinde Traun.
- Gallneukirchen: Katholischer Friedhof Gallneukirchen.
- Hörsching: Alter Friedhof und Neuer Friedhof Hörsching.
- Enns: Stadtfriedhof Enns St. Laurenz.
In Leonding sind Stadtfriedhof und Pfarrfriedhof zu unterscheiden; in Hörsching gehören zwei Friedhöfe zur Pfarrgemeinde. In Traun sind drei Anlagen voneinander zu trennen. In Steyregg ist die örtliche Datenlage dünn, daher wird hier kein Hauptfriedhof erfunden. Die individuellen Ortsseiten erläutern die jeweils belegten Kontakte und Gebührenbedingungen.
Ein gemeindeübergreifender Vergleich schafft keine einheitliche Zuständigkeit. Auch eine nah gelegene Anlage hat ihren eigenen Träger. Öffnungszeiten, Verwaltungsadressen und Grabpreise einer Gemeinde werden nicht auf eine andere übertragen. Für Gallneukirchen und Hörsching werden keine Eurobeträge genannt; die direkte Auskunft des pfarrlichen Trägers bleibt maßgeblich.
Wo befindet sich das Krematorium und wie wird eine Bestattung organisiert?
Das Krematorium im Urnenhain Urfahr wird von der LINZ SERVICE GmbH (LINZ AG) betrieben und liegt am Urnenhainweg, 4040 Linz. Die Einäscherung und die spätere Urnenbeisetzung sind unterschiedliche Schritte. Eine Verabschiedung auf einem anderen Friedhof bedeutet nicht, dass dieser selbst ein Krematorium betreibt.
Für eine Urne außerhalb eines Friedhofs ist die Bewilligung der Gemeinde erforderlich, in der sie aufbewahrt werden soll (§ 21a Abs. 1 und 2 Oö. LBG). Die Seite Urne zu Hause erläutert die Voraussetzungen. Eine private Aufbewahrung ersetzt keine Erlaubnis für das Verstreuen außerhalb eines Friedhofs.
Dieser Ratgeber vermittelt kostenfrei an Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Friedhofsvergabe, Gebührenauskunft und behördliche Bewilligung bleiben getrennte Aufgaben. Der Trauerfall-Ratgeber hilft, die ersten Wege zu unterscheiden. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Fragen werden häufig gestellt?
Welche Träger betreiben Friedhöfe in Linz?
Zu unterscheiden sind die von der LINZ SERVICE GmbH betriebenen Friedhöfe der LINZ AG und die kirchlichen Friedhöfe. Der St. Barbara-Friedhof gehört zur St. Barbara Gottesackerstiftung, Ebelsberg zur Pfarre Ebelsberg.
Warum hat der Stadtfriedhof Linz eine Adresse in Traun?
Der Stadtfriedhof Linz/St. Martin liegt auf Trauner Gemeindegebiet, ist aber ein Friedhof der Stadt Linz. Er darf nicht mit dem Urnenhain der Stadtgemeinde Traun oder dem katholischen Friedhof Traun verwechselt werden.
Wo gibt es Erdgräber bei der LINZ AG?
Erdgräber (Wahl- und Reihengräber) gibt es bei der LINZ AG nur am Stadtfriedhof St. Martin und am Bergfriedhof Pöstlingberg. Der Urnenhain Urfahr hat Urnengräber, Urnennischen und Ehrengräber, Kleinmünchen nur Urnennischen und Anlagen für abbaubare Urnenkapseln.
Welche Ruhezeiten gelten auf den Friedhöfen der LINZ AG?
Das Gesetz legt keine Mindestruhezeit fest; sie steht in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs. (§ 34 Abs. 2 Oö. LBG). Auf den Friedhöfen der LINZ AG beträgt die Ruhezeit zehn Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fünf Jahre. (§ 11 Friedhofsordnung LINZ SERVICE GmbH).
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Die Premium Lead GmbH vermittelt kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage, welche Bestattungsart und welcher Ort für Sie infrage kommen. Die Friedhofsgebühren sind von den Leistungen des beauftragten Unternehmens zu unterscheiden.
Zur AnfrageÜber diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung.
- LINZ AG: Friedhöfe
- LINZ AG: Grabformen
- Friedhofsordnung der LINZ SERVICE GmbH (Friedhöfe der Stadt Linz und Bergfriedhof Pöstlingberg), in Kraft seit 01.10.2019
- LINZ AG: Krematorium
- LINZ AG: Stadtfriedhof Linz/St. Martin
- LINZ AG: Urnenhain Urfahr
- LINZ AG: Urnenhain Kleinmünchen
- LINZ AG: Bergfriedhof Pöstlingberg
- St. Barbara Gottesackerstiftung
- Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026
- Pfarre Ebelsberg: Friedhofsverwaltung
- Diözese Linz: Pfarrfriedhof Urfahr
- Pfarre Urfahr-St. Magdalena: Friedhof
- Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 (Oö. LBG), LGBl. Nr. 40/1985 idF LGBl. Nr. 32/2024 (RIS)
- Friedhofsordnung der Diözese Linz (in Kraft 01.01.2026) mit örtlichem Anhang Linz-Ebelsberg
- Stadt Leonding: Tod und Trauer
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Leonding (Verordnung vom 9.3.2023, Stand 1. März 2026)
- Stadt Leonding: Standesamt
- Pfarrgemeinde Leonding-St. Michael: Pfarrfriedhof
- Stadtgemeinde Steyregg: Anzeige eines Sterbefalles
- Friedhofsordnung Urnenhain der Stadtgemeinde Traun, gültig ab 1.3.2017
- Friedhofsgebührenordnung für den Urnenhain der Stadtgemeinde Traun, Verordnung vom 25.9.2024
- Stadt Traun: Urnenfriedhof Verwaltung
- Stadt Traun: Bestattung einer Urne im Privatbereich
- Stadt Traun: Personalservice, Meldeamt, Standesamt
- Pfarre Gallneukirchen: Begräbnis und Friedhof
- Pfarre Gallneukirchen: Gebührenanhang zur Friedhofordnung (genehmigt 10.03.2025)
- Stadtgemeinde Gallneukirchen: Sterbefall, Anzeige
- Pfarre Hörsching: Friedhöfe
- Marktgemeinde Hörsching: Standesamt
- Marktgemeinde Hörsching: Sterbefall
- Friedhofsordnung Stadtfriedhof Enns, Gemeinderatsbeschluss 12.12.2024
- Stadtgemeinde Enns: Steuern, Gebühren und Abgaben ab 01.01.2026
- Stadtgemeinde Enns: Friedhofsverwaltung
- Stadtgemeinde Enns: Standesamt
- Pfarre Enns-St. Laurenz: Basilika
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