Erdbestattung in Linz: Ablauf, Gräber und Gebühren

Eine Erdbestattung in Linz verbindet die Beisetzung im Sarg mit der Wahl einer Grabstätte; hier finden Sie die gesetzlichen Vorgaben und getrennte Gebührenangaben der jeweiligen Friedhofsträger.

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Was bedeutet Erdbestattung nach oberösterreichischem Recht?

Das Gesetz kennt zwei Bestattungsarten: Erdbestattung (Beerdigung oder Gruft) und Feuerbestattung. (§ 17 Abs. 1 Oö. LBG). Für die Entscheidung ist damit zunächst zu unterscheiden, ob die verstorbene Person im Sarg beerdigt beziehungsweise in einer Gruft bestattet werden soll oder ob eine Einäscherung gewünscht ist. Die unterschiedlichen Grabbezeichnungen der Friedhöfe ändern diese gesetzliche Unterscheidung nicht.

Verstorbene dürfen nur in Särgen befördert, aufgebahrt und bestattet werden. Erdbestattung nur auf Friedhöfen oder bewilligten Begräbnisstätten. (§ 18 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 1 Oö. LBG). Ein Familiengrab, ein Reihengrab oder eine Gruft sind deshalb nicht mit einer frei wählbaren Begräbnisstätte außerhalb eines Friedhofs gleichzusetzen. Auch bei der Wahl eines besonderen Grabes gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und die jeweilige Friedhofsordnung.

Bestattungsart und Bestattungsort richten sich nach dem Willen der verstorbenen Person; sonst entscheidet, wer die Bestattung tatsächlich besorgt. (§ 17 Abs. 2 Oö. LBG). Für Angehörige ist es hilfreich, diesen Wunsch zuerst zu klären und anschließend die passende Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung zu besprechen. Wer statt einer Sargbestattung eine Urnenbeisetzung erwägt, findet die rechtlichen und örtlichen Unterschiede auf der Seite zur Feuerbestattung in Linz.

Wie laufen Totenbeschau und Aufbahrung ab?

Jeder Todesfall ist unverzüglich der Totenbeschau anzuzeigen, auch über das Gemeindeamt oder über das Bestattungsunternehmen. Die Totenbeschau erfolgt binnen 24 Stunden nach der Anzeige. (§ 3 Abs. 1 und 4, § 6 Abs. 1 Oö. LBG). Die Organisation der Grabstätte ersetzt diesen ersten Schritt nicht. Bei einem Todesfall im eigenen Haushalt gilt außerdem die Anzeigepflicht der Haushaltsangehörigen; in einem Heim oder einer Anstalt ist deren Leitung zur Anzeige verpflichtet (§ 3 Abs. 2 Oö. LBG).

Nach der Totenbeschau wird die verstorbene Person in eine Leichenhalle überführt. Eine Aufbahrung im Sterbehaus ist nur mit Zustimmung des Totenbeschauers zulässig. (§ 16 Abs. 1 Oö. LBG). Eine Aufbahrung zu Hause kann daher nicht allein aus dem Wunsch der Familie abgeleitet werden. Die Zustimmung des Totenbeschauers ist hierfür erforderlich. Besprechen Sie die gewünschte Verabschiedung und die Überführung mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen.

Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei geeigneter Kühlung oder Konservierung innerhalb von zehn Tagen; später nur mit Bewilligung. (§ 15 Abs. 1 Oö. LBG). Die Frist bezieht sich auf den Eintritt des Todes, nicht auf den Zeitpunkt der ersten Anfrage. Kühlung oder Konservierung verändern den zulässigen Zeitraum unter den genannten Voraussetzungen; eine spätere Bestattung benötigt eine Bewilligung. Weitere Orientierung zu den ersten Wegen bietet der Ratgeber zum Trauerfall.

Wer muss sich um die Erdbestattung kümmern?

Unabhängig davon, wer die Kosten trägt, sorgen die nächsten Angehörigen für die Bestattung: Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte vor Verwandten, Nachkommen vor Vorfahren, gerade Linie vor Geschwistern. (§ 15 Abs. 2 und 4 iVm § 10 Abs. 5 Oö. LBG). Die Pflicht, die Bestattung zu organisieren, und die Frage, wer die Rechnung trägt, sind somit getrennt zu betrachten. Aus einer Kostenübernahme folgt nicht automatisch eine andere Reihenfolge der Sorgepflicht.

Gibt es keine nächsten Angehörigen oder handeln sie nicht rechtzeitig, besorgt die Gemeinde des Sterbeorts die Bestattung. Sie kann die Kosten von den Verpflichteten zurückfordern, auch mit Bescheid. (§ 15 Abs. 2 und 5 Oö. LBG). Für die Wahl des Grabes bleibt der Wille der verstorbenen Person maßgeblich. Ist dieser nicht bekannt, entscheidet die Person, die die Bestattung tatsächlich besorgt. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Angehörigen, Unternehmen und Friedhofsverwaltung hilft dabei, Bestattungsart und Bestattungsort gemeinsam zu klären, ohne aus einer allgemeinen Grabbezeichnung eine Zusage zur konkreten Vergabe abzuleiten.

Auf welchen Friedhöfen sind Erdgräber möglich?

Erdgräber (Wahl- und Reihengräber) gibt es bei der LINZ AG nur am Stadtfriedhof St. Martin und am Bergfriedhof Pöstlingberg. Der Urnenhain Urfahr hat Urnengräber, Urnennischen und Ehrengräber, Kleinmünchen nur Urnennischen und Anlagen für abbaubare Urnenkapseln. Der Stadtfriedhof Linz/St. Martin bietet unter anderem Wahlgräber, Reihen- und Kinderreihengräber sowie Grüfte. Der Stadtfriedhof liegt auf dem Gemeindegebiet von Traun (Stadtteil St. Martin), ist aber ein Friedhof der Stadt Linz. Der Name des Friedhofs und die Gemeinde, in der er liegt, sollten bei der Planung nicht verwechselt werden.

Am St. Barbara-Friedhof nennt der Träger für Sargbestattungen Familiengräber, Randgräber, Doppelgräber, Heckengräber, Wandgräber als Epitaph, Kindergräber und Komplett-Grabanlagen. Die Gräber werden von Hand ausgehoben. Bei den Grüften werden Deckelgruft, Stiegengruft, Arkadengruft in Sektion 33 und Freigruft unterschieden. Diese Angebote stammen vom St. Barbara-Friedhof und dürfen nicht als Grabangebot der LINZ AG verstanden werden.

Der Friedhof Ebelsberg gehört zur Pfarre Ebelsberg und nicht zur LINZ AG. Zum Umfang zählen Doppel-, Einzel- und Urnenerdgräber sowie Urnennischenplätze. Grüfte werden dort nicht mehr neu vergeben. Die Pfarradresse ist nicht automatisch eine Adresse des Friedhofseingangs. Eine Übersicht der unterschiedlichen Träger finden Sie unter Friedhöfe in Linz.

Welche Gebühren gelten am St. Barbara-Friedhof?

Die folgenden Beträge gehören ausschließlich zum St. Barbara-Friedhof. Bei den Grabarten handelt es sich um den Ersterwerb des Nutzungsrechts für zehn Jahre. Die Einzelpositionen für das Öffnen und Schließen, die Sargversenkung und die Verwaltung sind davon zu unterscheiden. Eine Grabgebühr allein ist deshalb kein vollständiger Preis für eine Erdbestattung.

TarifpositionGebühr
Reihengrab413,90 €
Randgrab486,20 €
Heckengrab522,30 €
Gruft1.711,30 €
Kindergrab207 €
Grab öffnen und schließen, Erdgrab695,10 €
Sargversenkung Erdgrab154 €
Verwaltungsabgabe pro Begräbnis (Erdbestattung, Gruft, Urne)123,20 €

Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.

  • Das Nutzungsrecht wird beim Ersterwerb für 10 Jahre gelöst, danach jährlich nachgelöst.
  • In den Sektionen 5 bis 11 gilt ein Aufschlag von 50 % auf Gruft, Wandgrab, Reihengrab, Randgrab und Baumurnengrab.
  • Bei Särgen aus Hartholz kann die Friedhofsverwaltung eine Ersteinlösedauer von 20 Jahren festlegen.
  • Die Gebühren gelten für Normalgräber (2 Särge) und verdoppeln sich bei Doppelgräbern.
  • Kirchliche Funktionen werden nach der diözesanen Stola-Ordnung gesondert verrechnet.

Der Aufschlag für die Sektionen 5 bis 11 betrifft die im Hinweis genannten Grabarten; er darf nicht pauschal auf jede Tarifposition übertragen werden. Ebenso ist die mögliche Ersteinlösedauer von zwanzig Jahren bei Hartholzsärgen eine Entscheidung der Friedhofsverwaltung. Nutzungsdauer, Grabgröße und konkrete Sektion sollten daher vor einer Beauftragung gemeinsam geklärt werden.

Wie unterscheiden sich Ebelsberg und Leonding bei den Gebühren?

Für Ebelsberg ist der Ersterwerb eines Erdgrabs mit 620 € ausgewiesen. Die örtliche Gebührenordnung ist eine eigene Grundlage und wird nicht mit dem St. Barbara-Tarif vermischt. Ein Vergleich der Grabrechtsgebühren ersetzt auch hier keine vollständige Gegenüberstellung aller Leistungen.

Am Stadtfriedhof Leonding kostet ein einzelnes Wahlgrab in Reihe für zehn Jahre 637 €. Für die Beisetzung einer erwachsenen Person im Wahl- oder Wandgrab ist eine gesonderte Gebühr von 1.492 € ausgewiesen. Die zweite Position ist nicht im Grabrecht enthalten. Der Stadtfriedhof Leonding ist kommunal betrieben und von seinem Pfarrfriedhof zu unterscheiden.

TarifpositionGebühr
Wahlgrab in Reihe, einzeln637 €
Beisetzung Wahl- oder Wandgrab, Erwachsene1.492 €

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Leonding, Verordnung vom 9.3.2023, Fassung Stand 1. März 2026; jährliche Anpassung zum 1. März nach Verbraucherpreisindex.

Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen. Daher lassen sich aus den hier gezeigten kirchlichen und Leondinger Gebühren keine Preise für den Stadtfriedhof Linz/St. Martin oder den Bergfriedhof Pöstlingberg ableiten. Weitere Hinweise zur Trennung von Friedhofsgebühren und Bestattungsleistungen finden Sie unter Bestattungskosten in Linz.

Welche Ruhezeit und welche Materialien sind zu beachten?

Das Gesetz legt keine Mindestruhezeit fest; sie steht in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs. (§ 34 Abs. 2 Oö. LBG). Auf den Friedhöfen der LINZ AG beträgt die Ruhezeit zehn Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fünf Jahre. (§ 11 Friedhofsordnung LINZ SERVICE GmbH). Die Ruhezeit der LINZ AG gilt nicht automatisch für die kirchlichen Friedhöfe. Außerdem ist sie nicht einfach mit der Ersteinlösedauer eines Grabnutzungsrechts gleichzusetzen.

Auf den Friedhöfen der Stadt Linz sind für Grabanlagen nur Naturmaterialien wie Holz und Naturstein zulässig, Beton, Emaille und Kunststoff nicht. Diese Vorgaben betreffen die Friedhöfe der Stadt Linz. Wer eine Grabanlage plant, sollte die zuständige Verwaltung nach den Bedingungen für genau diesen Friedhof fragen. Für Angehörige aus Traun ist dabei besonders wichtig, dass der dort gelegene Stadtfriedhof Linz/St. Martin ein Friedhof der Stadt Linz bleibt.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das oberösterreichische Gesetz, die jeweilige Friedhofsordnung und die passende Gebührenordnung. Die Entscheidung zwischen Grabarten sollte deshalb sowohl den Wunsch der verstorbenen Person als auch die Bedingungen des konkret gewählten Friedhofs berücksichtigen.

Welche Fragen werden häufig gestellt?

Wo gibt es Erdgräber auf den Friedhöfen der LINZ AG?

Bei der LINZ AG gibt es Erdgräber nur am Stadtfriedhof Linz/St. Martin und am Bergfriedhof Pöstlingberg. Der Stadtfriedhof liegt auf dem Gemeindegebiet von Traun. Die Urnenhaine Urfahr und Kleinmünchen sind keine Angebote für Erdgräber.

Wie schnell muss eine Erdbestattung erfolgen?

Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei geeigneter Kühlung oder Konservierung innerhalb von zehn Tagen; später nur mit Bewilligung. (§ 15 Abs. 1 Oö. LBG).

Was kostet ein Reihengrab am St. Barbara-Friedhof?

Der Ersterwerb eines Reihengrabs für zehn Jahre kostet 413,90 €. Stand: Gebühren gültig ab 01.07.2026. Hinzu kommen die jeweils anfallenden Einzelgebühren; der Betrag ist kein Gesamtpreis einer Bestattung. In den Sektionen 5 bis 11 gilt für Reihengräber ein Aufschlag von 50 %.

Wie lange ist die Ruhezeit in Linz?

Das Gesetz legt keine Mindestruhezeit fest; sie steht in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs. (§ 34 Abs. 2 Oö. LBG). Auf den Friedhöfen der LINZ AG beträgt die Ruhezeit zehn Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fünf Jahre. (§ 11 Friedhofsordnung LINZ SERVICE GmbH).

Ist eine Erdbestattung ohne Sarg möglich?

Verstorbene dürfen nur in Särgen befördert, aufgebahrt und bestattet werden. Erdbestattung nur auf Friedhöfen oder bewilligten Begräbnisstätten. (§ 18 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 1 Oö. LBG).

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Die Premium Lead GmbH vermittelt kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage, welche Bestattungsart und welcher Ort für Sie infrage kommen. Die Friedhofsgebühren sind von den Leistungen des beauftragten Unternehmens zu unterscheiden.

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Über diesen Ratgeber

Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).

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