Feuerbestattung in Linz: Krematorium, Urne und Ablauf
Bei einer Feuerbestattung in Linz sind die Einäscherung, die Verabschiedung und der spätere Ort der Urne getrennt zu planen; entscheidend sind der Wille der verstorbenen Person und das oberösterreichische Recht.
Kostenfreie Vermittlung anfragen
Was setzt eine Feuerbestattung in Oberösterreich voraus?
Das Gesetz kennt zwei Bestattungsarten: Erdbestattung (Beerdigung oder Gruft) und Feuerbestattung. (§ 17 Abs. 1 Oö. LBG). Feuerbestattung bezeichnet die Bestattungsart mit Einäscherung. Ob die Urne anschließend in einem Erdgrab, einer Nische oder einer anderen zulässigen Urnenstätte beigesetzt wird, ist eine weitere Entscheidung. Die Wahl einer Grabform ersetzt nicht die Festlegung der Bestattungsart.
Für die Einäscherung genügen die Festlegung der Feuerbestattung und der Totenbeschauschein. Eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung sieht das oberösterreichische Gesetz nicht vor. (§ 20 Abs. 1 und 2 Oö. LBG). Die Totenbeschau bleibt dabei ein notwendiger Schritt. Jeder Todesfall ist ihr unverzüglich anzuzeigen; sie erfolgt binnen 24 Stunden nach der Anzeige (§ 3 Abs. 1 und 4, § 6 Abs. 1 Oö. LBG). Die Hinweise für den ersten Kontakt und die Behördenwege finden Sie im Ratgeber zum Trauerfall.
Bestattungsart und Bestattungsort richten sich nach dem Willen der verstorbenen Person; sonst entscheidet, wer die Bestattung tatsächlich besorgt. (§ 17 Abs. 2 Oö. LBG). Angehörige sollten daher zuerst klären, ob ein entsprechender Wunsch vorliegt. Für die gesetzliche Sorgepflicht ist die Kostentragung nicht ausschlaggebend. Die Organisation einer Einäscherung und die Entscheidung über den Ort der Urne sind mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen und dem jeweiligen Träger abzustimmen.
Wo befindet sich das Krematorium in Linz?
Das Krematorium im Urnenhain Urfahr wird von der LINZ SERVICE GmbH (LINZ AG) betrieben. Es befindet sich am Urnenhainweg, 4040 Linz. Das Krematorium und der St. Barbara-Friedhof sind unterschiedliche Einrichtungen. Der St. Barbara-Friedhof betreibt kein eigenes Krematorium, auch wenn eine Verabschiedung und die spätere Urnenbeisetzung dort stattfinden können.
Der Urnenhain Urfahr ist damit sowohl für die Einäscherung als auch für verschiedene Urnen-Grabformen relevant. Das Angebot umfasst Urnenwahlgräber für vier bis sechs Urnen, Urnennischen für bis zu vier Urnen sowie weitere Anlagen für biologisch abbaubare Urnenkapseln. Diese Grabformen sind von der eigentlichen Kremation zu unterscheiden.
Das Verabschiedungsgebäude von 2003 bietet Platz für bis zu 144 Personen. Die historische Feuerhalle und das neuere Gebäude sollten bei der Orientierung auf dem Gelände nicht gleichgesetzt werden. Welche Verabschiedung und welcher Urnenplatz gewünscht sind, lässt sich unabhängig von einem allgemeinen Begriff wie „Feuerbestattung“ präzisieren.
Welche Geschichte hat die Feuerhalle im Urnenhain Urfahr?
1929 nahm die Feuerhalle als dritte in Österreich den Betrieb auf. Die erste Einäscherung fand am 21.08.1929 statt. Architekt Julius Schulte plante die Feuerhalle mit seinen Schülern; eine Gedenktafel im Urnenhain erinnert an ihn. 1953 erwarb die Stadt Linz den Urnenhain. Die historische Feuerhalle war bis zur Eröffnung des Neubaus im Jahr 2003 in Betrieb.
57 Einäscherungen im Jahr 1929, über 4.000 im Jahr 2025. Diese Jahresangaben beschreiben zwei unterschiedliche Zeitpunkte und sind keine Aussage über die aktuelle Wartezeit für eine einzelne Einäscherung. Ebenso lässt sich aus der Geschichte der Feuerhalle keine allgemeine Zusage über einen konkreten Termin ableiten.
Die historische Feuerhalle steht unter Denkmalschutz. Seit Oktober 2023 zeigt dort die Dauerausstellung Feuerbestattung die Geschichte der Feuerbestattung; jeden ersten Samstag im Monat 10 bis 14 Uhr kostenlos ohne Führung. Die Ausstellung ermöglicht einen Einblick in die Geschichte; sie ist von der Organisation einer Bestattung zu unterscheiden. Das Foto auf dieser Seite zeigt die alte Feuerhalle von Südwesten. Der Bildnachweis nennt den Urheber und verlinkt die Lizenz sowie die Originalseite bei Wikimedia Commons.
Wie läuft die Verabschiedung am St. Barbara-Friedhof ab?
Der Friedhof betreibt kein Krematorium. Entweder Sargverabschiedung mit späterer Urnenbeisetzung (Einäscherung meist innerhalb von 2 bis 10 Tagen) oder Urnenaufbahrung mit Abschiedsfeier und anschließender Beisetzung. Eine Verabschiedung am Sarg und eine Aufbahrung der Urne sind damit zwei unterschiedliche Abläufe. Bei der ersten Variante wird nach der Sargverabschiedung eingeäschert und die Urne später beigesetzt; bei der zweiten steht die Urne bereits für die Abschiedsfeier zur Verfügung.
Am St. Barbara-Friedhof können Urnen im Erdgrab, in einem Urnenerdgrab, einem Baumurnengrab, dem Apfelbaum-Urnengarten, einer Urnenwandkammer oder weiteren Urnenanlagen beigesetzt werden. Auch Erdkammern und Urnenstelen aus Granit oder Konglomerat gehören zu den genannten Grabarten. Die konkrete Wahl sollte zur gewünschten Beisetzung passen.
Die vom Friedhof genannte Zeitspanne für die Einäscherung ist kein zugesagter Termin für jede Bestattung. Für die rechtlichen Fristen ist das Gesetz maßgeblich: Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei geeigneter Kühlung oder Konservierung innerhalb von zehn Tagen; später nur mit Bewilligung. (§ 15 Abs. 1 Oö. LBG). Wer einen bestimmten Ablauf erwägt, sollte Verabschiedung, Einäscherung und Urnenbeisetzung deshalb als getrennte Schritte besprechen.
Welche Urnengebühren sind für St. Barbara belegt?
Die Grabrechtsgebühren beziehen sich auf den Ersterwerb für zehn Jahre. Beilegungsgebühr und Öffnen beziehungsweise Schließen eines Urnengrabs sind Einzelpositionen. Sie sind nicht automatisch Bestandteil der ausgewiesenen Grabrechtsgebühr. Die folgende Tabelle zeigt die vom St. Barbara-Friedhof veröffentlichten Positionen, keinen Gesamtpreis einer Feuerbestattung.
| Tarifposition | Gebühr |
|---|---|
| Urnen-Erdgrab (Sektion 16 A) | 372,60 € |
| Urnenwandgrab (Sektion 27) | 375,70 € |
| Urnenkammerwand für 1 Urne | 598,20 € |
| Urnenkammerwand für 2 Urnen | 991,90 € |
| Grab öffnen und schließen, Urnengrab | 128,38 € |
| Beilegungsgebühr Urne | 67,30 € |
Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.
Das Nutzungsrecht wird beim Ersterwerb für zehn Jahre gelöst und danach jährlich nachgelöst. Für eine Entscheidung über einen bestehenden oder neuen Urnenplatz sollten die Grabart und die anfallenden Einzelpositionen ausdrücklich benannt werden. Informationen zu Baumurnengräbern und dem Apfelbaum-Urnengarten finden Sie auf der Seite zur Baum- und Naturbestattung.
Welche Urnenplätze gibt es in Traun und Ebelsberg?
Der Urnenhain der Stadtgemeinde Traun ist eine eigene Anlage und nicht der Stadtfriedhof Linz/St. Martin. Dort sind ausschließlich Urnenbeisetzungen vorgesehen. Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Traun besteht ein Anspruch; für Ortsfremde ist die Zustimmung erforderlich. Angeboten werden unter anderem einfache Grabstellen und Urnen-Wandnischen.
| Tarifposition | Gebühr |
|---|---|
| Einfache Grabstelle | 140 € |
| Urnen-Wandnische | 310 € |
| Urnen-Beisetzungsgebühr | 45 € |
Stand der Gebühren: Friedhofsgebührenordnung für den Urnenhain der Stadtgemeinde Traun, Verordnung des Gemeinderates vom 25.9.2024; Anpassung im Fünf-Jahres-Rhythmus nach Verbraucherpreisindex.
Die einfache Grabstelle ist für bis zu vier Urnen vorgesehen. Grabrechtsgebühr und Beisetzungsgebühr sind unterschiedliche Positionen. Die Trauner Gebühren gelten nur für den Urnenhain der Stadtgemeinde und dürfen nicht auf den ebenfalls in Traun gelegenen Linzer Stadtfriedhof übertragen werden.
Am Friedhof Ebelsberg ist ein Urnengrab beim Ersterwerb für zehn Jahre mit 720 € ausgewiesen. Bei Urnenbeisetzungen im Erdgrab sind biologisch abbaubare Urnen oder Aschenkapseln zu verwenden. Diese Bedingungen stammen von der Pfarre Ebelsberg.
| Tarifposition | Gebühr |
|---|---|
| Urnengrab | 720 € |
Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.
Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen. Aus dem Trauner, Ebelsberger oder St. Barbara-Tarif kann daher kein Preis für die Urnenplätze im Urnenhain Urfahr abgeleitet werden. Auch die Kosten der Einäscherung sind mit einer Grabrechtsgebühr nicht gleichzusetzen.
Darf die Urne nach Hause oder die Asche in die Donau?
Grundsätzlich wird die Urne auf einem Friedhof oder in einer Urnenstätte beigesetzt. (§ 21 Abs. 1 Oö. LBG). Die Urne darf außerhalb eines Friedhofs, etwa zu Hause, beigesetzt oder aufbewahrt werden, aber nur mit Bewilligung der Gemeinde, in der sie aufbewahrt werden soll. Voraussetzung: eine pietätvolle Behandlung ist zu erwarten, insbesondere kein allgemein zugänglicher Ort. Das Krematorium gibt die Urne nur gegen den Bewilligungsbescheid heraus. (§ 21a Abs. 1 und 2 Oö. LBG). Die ausführlichen Voraussetzungen und die Zuständigkeit der Gemeinde behandelt die Seite Urne zu Hause in Oberösterreich.
Seit 2024 dürfen Ehegatte, Partner oder Lebensgefährte, Kinder oder Eltern eine kleine Teilmenge der Asche erhalten, wenn die verstorbene Person nichts anderes angeordnet hat. Die Teilasche darf nicht an allgemein zugänglichen Orten aufbewahrt, vergraben oder verstreut werden. (§ 20 Abs. 5, § 21a Abs. 5 Oö. LBG). Die kleine Teilmenge ist von der Bewilligung für die Aufbewahrung der ganzen Urne zu unterscheiden. Aus der Möglichkeit, Teilasche zu erhalten, folgt keine allgemeine Erlaubnis für beliebige Formen der Beisetzung.
Asche darf nur auf einer dafür vorgesehenen Wiese eines Friedhofs oder Urnenhains verstreut werden. Außerhalb von Friedhöfen sind Verstreuen und das Versenken der Urne in einem Gewässer nicht zulässig. Eine Beisetzung in der Donau ist damit nicht erlaubt. (§ 21 Abs. 5, § 21a Abs. 4 Oö. LBG). Auch eine Bezeichnung wie „Bestattung am Wasser“ ist daher keine Erlaubnis für eine Beisetzung im Fluss. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei der Planung sind Bestattungsart, zulässiger Ort und jeweilige Friedhofsbedingungen getrennt zu prüfen.
Welche Fragen werden häufig gestellt?
Welche Voraussetzungen gelten für die Einäscherung?
Für die Einäscherung genügen die Festlegung der Feuerbestattung und der Totenbeschauschein. Eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung sieht das oberösterreichische Gesetz nicht vor. (§ 20 Abs. 1 und 2 Oö. LBG).
Betreibt der St. Barbara-Friedhof ein Krematorium?
Der Friedhof betreibt kein Krematorium. Entweder Sargverabschiedung mit späterer Urnenbeisetzung (Einäscherung meist innerhalb von 2 bis 10 Tagen) oder Urnenaufbahrung mit Abschiedsfeier und anschließender Beisetzung.
Darf ich die Urne zu Hause aufbewahren?
Die Urne darf außerhalb eines Friedhofs, etwa zu Hause, beigesetzt oder aufbewahrt werden, aber nur mit Bewilligung der Gemeinde, in der sie aufbewahrt werden soll. Voraussetzung: eine pietätvolle Behandlung ist zu erwarten, insbesondere kein allgemein zugänglicher Ort. Das Krematorium gibt die Urne nur gegen den Bewilligungsbescheid heraus. (§ 21a Abs. 1 und 2 Oö. LBG).
Darf Asche in der Donau verstreut werden?
Asche darf nur auf einer dafür vorgesehenen Wiese eines Friedhofs oder Urnenhains verstreut werden. Außerhalb von Friedhöfen sind Verstreuen und das Versenken der Urne in einem Gewässer nicht zulässig. Eine Beisetzung in der Donau ist damit nicht erlaubt. (§ 21 Abs. 5, § 21a Abs. 4 Oö. LBG).
Kann die Familie eine Teilmenge der Asche erhalten?
Seit 2024 dürfen Ehegatte, Partner oder Lebensgefährte, Kinder oder Eltern eine kleine Teilmenge der Asche erhalten, wenn die verstorbene Person nichts anderes angeordnet hat. Die Teilasche darf nicht an allgemein zugänglichen Orten aufbewahrt, vergraben oder verstreut werden. (§ 20 Abs. 5, § 21a Abs. 5 Oö. LBG).
Möchten Sie eine Bestattung anfragen?
Die Premium Lead GmbH vermittelt kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage, welche Bestattungsart und welcher Ort für Sie infrage kommen. Die Friedhofsgebühren sind von den Leistungen des beauftragten Unternehmens zu unterscheiden.
Zur AnfrageÜber diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung.
- Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 (Oö. LBG), LGBl. Nr. 40/1985 idF LGBl. Nr. 32/2024 (RIS)
- Oö. LBG § 20 (RIS)
- Oö. LBG § 21 (RIS)
- Oö. LBG § 21a (RIS)
- LINZ AG: Krematorium
- LINZ AG: Urnenhain Urfahr
- Archiv der Stadt Linz: Denkmal Urnenhain
- LINZA Stadtmagazin: 100 Jahre Urnenhain
- St. Barbara Friedhof: Feuerbestattung
- St. Barbara Friedhof: Grabstätte
- Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026
- LINZ AG: Grabformen
- Friedhofsordnung der LINZ SERVICE GmbH (Friedhöfe der Stadt Linz und Bergfriedhof Pöstlingberg), in Kraft seit 01.10.2019
- Friedhofsordnung Urnenhain der Stadtgemeinde Traun, gültig ab 1.3.2017
- Friedhofsgebührenordnung für den Urnenhain der Stadtgemeinde Traun, Verordnung vom 25.9.2024
- Friedhofsordnung der Diözese Linz (in Kraft 01.01.2026) mit örtlichem Anhang Linz-Ebelsberg
Zuletzt geprüft: