Bestattungskosten in Linz: Gebühren der Friedhöfe im Vergleich

Die belegten Tarife ermöglichen einen Vergleich einzelner Friedhofsgebühren in Linz und im Umland, ersetzen aber kein Angebot für die gesamte Bestattung.

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Stand der Gebühren: jeweils laut Tarif der Friedhofsträger, siehe Tabellen. Zuletzt geprüft am 03.11.2026.

Welche Kosten zeigen die Friedhofstabellen und welche nicht?

Eine Bestattung umfasst unterschiedliche Entscheidungen. Die Wahl des Grabrechts, die Beisetzung und eine mögliche Nutzung von Räumen betreffen den Friedhof. Die Leistungen eines Bestattungsunternehmens sind davon zu unterscheiden. Deshalb darf eine niedrige Grabgebühr nicht als Gesamtpreis einer Bestattung bezeichnet werden. Ein Vergleich einzelner Positionen beantwortet zunächst nur, was ein bestimmter Träger für die bezeichnete Leistung ausweist.

Das Grabrecht ist außerdem nicht gleichbedeutend mit allen Kosten am Friedhof. Ein Ersterwerb für zehn Jahre unterscheidet sich von einer Nachlöse, einer Beilegung, dem Öffnen und Schließen des Grabes oder einer Verwaltungsabgabe. In den folgenden Tabellen bleiben diese Kategorien getrennt. Auch die Gültigkeitsangaben gehören jeweils zu einem bestimmten Träger und werden nicht durch einen allgemeinen redaktionellen Prüfstand ersetzt.

Die Tabellen beruhen auf den veröffentlichten Tarifpositionen für St. Barbara, Ebelsberg sowie die kommunalen Angebote in Leonding, Traun und Enns. Wo keine belastbaren Beträge vorliegen, wird kein Preis ergänzt. Insbesondere werden Gebühren eines kirchlichen Friedhofs nicht als Ersatz für Preise der LINZ AG verwendet. Für eine konkrete Beauftragung sollten Sie die gewünschte Grabart und alle gesondert anfallenden Leistungen benennen lassen.

Welche Friedhofsgebühren lassen sich für St. Barbara und Ebelsberg berechnen?

Der Rechner addiert die ausgewählte Grabrechtsposition für zehn Jahre, die zugeordnete belegte Öffnungs- oder Urnenbeilegungsposition und die Verwaltungsabgabe desselben Trägers. Wählen Sie den Friedhof und anschließend die Grabart ausdrücklich aus. Bei einem Wechsel des Friedhofs wird die Grabwahl zurückgesetzt, damit keine fremde Position in der Summe verbleibt.

Nur Friedhofsgebühren, ohne Bestatterleistungen

Die Auswahl betrifft den Ersterwerb. Weitere Positionen wie Sargversenkung, Räume, Kühlung, Nachlöse oder tarifliche Aufschläge werden nicht automatisch addiert. Die Beilegung Erdbestattung in Ebelsberg wird bei diesem Ersterwerbsbeispiel nicht addiert. Klären Sie die tatsächlich anfallenden Gebühren mit der Friedhofsverwaltung.

Das St. Barbara-Beispiel für ein Reihengrab beträgt 413,90 € plus 695,10 € plus 123,20 €, also 1.232,20 €. Für das Urnen-Erdgrab sind 372,60 € plus 128,38 € plus 123,20 € enthalten, zusammen 624,18 €. Diese Summen enthalten weder automatisch die Sargversenkung noch Räume, Kühlung, kirchliche Funktionen oder Bestatterleistungen. Die Tabelle zeigt auch diese separaten Positionen, ohne sie unbemerkt in jedes Beispiel einzurechnen.

Für ein Erdgrab in Ebelsberg ergeben 620 € Grabrecht und 108 € Verwaltungsabgabe die ausgewählte Summe von 728 €. Eine Gebühr für Öffnen und Schließen wird im vorliegenden Tarif nicht ausgewiesen. Das ist keine Aussage, dass die Leistung kostenfrei ist. Auch die separate Beilegungsposition für Erdbestattung wird in diesem Ersterwerbsbeispiel nicht hinzugefügt. Fragen Sie die Verwaltung, welche Positionen für Ihren tatsächlichen Vorgang anfallen.

Was kostet der Ersterwerb am St. Barbara-Friedhof?

Der St. Barbara-Friedhof unterscheidet Sarggräber, Grüfte und verschiedene Urnenplätze. Die folgende Tabelle enthält sämtliche belegten Ersterwerbspositionen. Das Nutzungsrecht wird für zehn Jahre gelöst. Die einzelnen Grabbezeichnungen sollten bei einer Anfrage genau verwendet werden, denn beispielsweise ein Urnenwandgrab und eine Urnenkammerwand sind unterschiedliche Tarifpositionen.

TarifpositionGebühr
Reihengrab413,90 €
Randgrab486,20 €
Heckengrab522,30 €
Gruft1.711,30 €
Wandgrab (Epitaph)1.711,30 €
Kindergrab207 €
Urnen-Erdgrab (Sektion 16 A)372,60 €
Baumurnengrab749,10 €
Urnenwandgrab (Sektion 27)375,70 €
Urnenkammerwand für 1 Urne598,20 €
Urnenkammerwand für 2 Urnen991,90 €
Urnenplatz Apfelbaum für 4 Urnen749,10 €
Urnenbaum Apfelbaum für 6 Urnen2.247,30 €

Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.

Auch die Apfelbaum-Positionen unterscheiden sich nach der angegebenen Anzahl der Urnen. Ein Preis für einen Urnenplatz ist nicht mit dem Preis eines Urnenbaums gleichzusetzen. Für die Auswahl einer Baum- oder Naturbestattung bleibt außerdem entscheidend, welcher Träger das jeweilige Angebot bereitstellt.

Wie werden Nachlöse und Einzelgebühren in St. Barbara ausgewiesen?

Nach dem Ersterwerb wird das Nutzungsrecht jährlich nachgelöst. Die belegten jährlichen Nachlösepositionen für Reihengrab und Gruft stehen hier separat. Diese Beträge sind nicht ein zusätzlicher Ersterwerb für zehn Jahre und dürfen beim Vergleich nicht mit den Grabrechtsgebühren verwechselt werden.

TarifpositionGebühr
Reihengrab41,39 €
Gruft171,13 €

Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.

Die Einzelgebühren beschreiben gesonderte Vorgänge und Raumnutzungen. Beachten Sie die jeweils angegebene Zeiteinheit: angefangene 24 Stunden und angebrochene 72 Stunden sind unterschiedliche Bezugsgrößen. Eine pauschale Addition sämtlicher Räume wäre kein sinnvolles Beispiel, weil die konkret gewählte Verabschiedung und Aufbahrung geklärt werden müssen.

TarifpositionGebühr
Grab öffnen und schließen, Erdgrab695,10 €
Grab öffnen und schließen, Urnengrab128,38 €
Sargversenkung Erdgrab154 €
Verwaltungsabgabe pro Begräbnis (Erdbestattung, Gruft, Urne)123,20 €
Beilegungsgebühr Urne67,30 €
Abschiedsfeier Kapelle oder Barbararaum (pro angefangene 24 Std.)223,90 €
Abschiedsfeier Abschiedshalle (pro angefangene 24 Std.)298,70 €
Aufbahrungsraum (pro angefangene 24 Std.)267,60 €
Aufbahrungsraum Urne (pro angefangene 24 Std.)222,80 €
Kühlraum Erwachsene (pro angebrochene 72 Std.)44,40 €

Stand der Gebühren: Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz, St. Barbarafriedhof Linz, Gebühren gültig ab 01.07.2026.

  • Das Nutzungsrecht wird beim Ersterwerb für 10 Jahre gelöst, danach jährlich nachgelöst.
  • In den Sektionen 5 bis 11 gilt ein Aufschlag von 50 % auf Gruft, Wandgrab, Reihengrab, Randgrab und Baumurnengrab.
  • Bei Särgen aus Hartholz kann die Friedhofsverwaltung eine Ersteinlösedauer von 20 Jahren festlegen.
  • Die Gebühren gelten für Normalgräber (2 Särge) und verdoppeln sich bei Doppelgräbern.
  • Kirchliche Funktionen werden nach der diözesanen Stola-Ordnung gesondert verrechnet.

Die Sektion, das Material des Sargs und die Größe des Grabes können somit für die Gebühren relevant sein. Der Rechner bildet die ausgewählte Grundposition ab und ist kein Ersatz für die Prüfung dieser Bedingungen. Für den Ablauf einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung stehen eigene Ratgeberseiten bereit.

Welche Tarife gelten für den Friedhof Ebelsberg?

Der Friedhof Ebelsberg ist ein Friedhof der Pfarre und kein Friedhof der LINZ AG. Sein örtlicher Anhang wird deshalb als eigene Grundlage gezeigt. Er enthält Ersterwerbspositionen für zehn Jahre und Einzelgebühren. Die fehlende Öffnungsposition wird weder aus St. Barbara übernommen noch mit einem selbst gewählten Betrag ergänzt.

TarifpositionGebühr
Erdgrab620 €
Urnengrab720 €
Kindergrab500 €
Wandgrab1.435 €
Urnenbestattungsplatz Baum1.820 €
Urnenbestattungsplatz Blättergarten1.850 €
Urnenbestattungsplatz Rückkehr2.010 €
Urnenbestattungsplatz Ginkobaum3.390 €

Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.

TarifpositionGebühr
Beilegung Erdbestattung111 €
Beilegung Urne60 €
Aufbahrung Halle oder Kirche (pro angefangene 24 Std.)258 €
Abschiedsfeier Kirche oder Feierraum98 €
Verwaltungsabgabe bei Begräbnissen108 €

Stand der Gebühren: Örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz (Friedhofsordnung in Kraft seit 01.01.2026), Pfarre Linz-Ebelsberg.

  • Grüfte werden nicht mehr neu vergeben.
  • Nachlösegebühr für Familiengräber je weitere 5 Jahre, zum Beispiel Erdgrab 170 €.
  • Bei Urnenbeisetzungen im Erdgrab sind biologisch abbaubare Urnen oder Aschenkapseln zu verwenden.

Die Nachlöse für Familiengräber bezieht sich hier auf weitere fünf Jahre, nicht auf die jährliche Nachlöse des St. Barbara-Friedhofs. Auch ähnliche Grabnamen können daher unterschiedliche Nutzungs- und Gebührenbedingungen haben. Eine Beilegung und ein neues Grabrecht sollten bei der Anfrage als getrennte Anliegen bezeichnet werden.

Wie unterscheiden sich die kommunalen Gebühren im Umland?

In Leonding, Traun und Enns liegen jeweils eigene kommunale Tarife vor. Der Vergleich betrifft die bezeichneten Anlagen, nicht jeden Friedhof innerhalb der jeweiligen Gemeinde. Besonders in Traun muss der Urnenhain der Stadtgemeinde vom katholischen Friedhof und vom Stadtfriedhof Linz/St. Martin getrennt bleiben. Der Linzer Stadtfriedhof liegt zwar auf Trauner Gemeindegebiet, erhält aber keine Preise aus dem Tarif der Stadt Traun.

Leonding

TarifpositionGebühr
Wahlgrab in Reihe, einzeln637 €
Wandgrab in Reihe, einzeln711 €
Urnenwahlgrab in Reihe, einzeln524 €
Urnennische Halbkreis599 €
Urnenstele761 €

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Leonding, Verordnung vom 9.3.2023, Fassung Stand 1. März 2026; jährliche Anpassung zum 1. März nach Verbraucherpreisindex.

TarifpositionGebühr
Beisetzung Wahl- oder Wandgrab, Erwachsene1.492 €
Urnenbeisetzung Urnenwahlgrab oder Urnenstele244 €
Urnenbeisetzung in Urnennische102 €
Saal für Trauerfeiern361 €
Aufbahrungshalle, Einstellung je Tag56 €
Verwaltungskosten je Geschäftsfall106 €

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Leonding, Verordnung vom 9.3.2023, Fassung Stand 1. März 2026; jährliche Anpassung zum 1. März nach Verbraucherpreisindex.

Traun

TarifpositionGebühr
Einfache Grabstelle140 €
Familiengrabstelle224 €
Urnen-Wandnische310 €
Regenwasserurne224 €
Stele224 €

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührenordnung für den Urnenhain der Stadtgemeinde Traun, Verordnung des Gemeinderates vom 25.9.2024; Anpassung im Fünf-Jahres-Rhythmus nach Verbraucherpreisindex.

Die Nachlösegebühr für je weitere 10 Jahre entspricht der Grabrechtsgebühr.

Enns

TarifpositionGebühr
Einfachgrab377,93 €
Doppelgrab749,20 €
Urnengrab324,77 €
Stele mit Urnenschacht324,77 €
Wandgrab bis 1,5 m1.134,42 €
Baumbestattung (vergängliche Urne im Schacht)490 €

Stand der Gebühren: Stadtgemeinde Enns, Steuern, Gebühren und Abgaben, gültig ab 01.01.2026.

TarifpositionGebühr
Verabschiedungshalle180,53 €
Aufbahrungsraum pro Tag253,53 €
Kühlraum pro Tag31,70 €

Stand der Gebühren: Stadtgemeinde Enns, Steuern, Gebühren und Abgaben, gültig ab 01.01.2026.

Die verschiedenen Nachlöse- und Anpassungsbedingungen stehen in den jeweiligen Stand-Zeilen beziehungsweise Hinweisen. Ein Vergleich nur der ersten Tabellenzeile würde diese Unterschiede ausblenden. Verwenden Sie für Ihre Entscheidung die Grabart, die Beisetzungsposition und die gegebenenfalls gewünschten Räume desselben Trägers.

Wo werden Gebühren nur auf Anfrage genannt?

Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen. Das betrifft unter anderem den Stadtfriedhof Linz/St. Martin und den Urnenhain Urfahr. Aus keiner der oben stehenden Tabellen lässt sich für diese Anlagen ein Betrag ableiten.

Gallneukirchen: Die Pfarre hat einen Gebührenanhang (genehmigt 10.03.2025) veröffentlicht. Beträge nennen wir hier nicht; bitte direkt bei der Pfarre erfragen.

Hörsching: Der veröffentlichte Gebührenanhang stammt von 2018. Aktuelle Beträge bitte bei der Pfarrgemeinde erfragen.

Ein Verzicht auf Beträge ist hier bewusst: Ein veröffentlichter Anhang und eine belastbare aktuelle Preisangabe sind nicht automatisch dasselbe. Für diese Orte erfragen Sie die Bedingungen bei der Pfarrgemeinde. Die fehlende Zahl ist weder eine Nullgebühr noch ein Anlass, einen Tarif eines anderen Orts einzusetzen.

Was gilt bei Sozialhilfe und im Verlassenschaftsverfahren?

Die Sozialhilfe kann die Kosten einer einfachen Bestattung übernehmen, soweit sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können oder andere zur Zahlung verpflichtet sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (§ 10 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Oö. SOHAG). Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Linz der Magistrat. Fragen Sie vor der Beauftragung nach; eine bestimmte zuständige Abteilung wird hier nicht benannt, weil sie nicht belegt ist. Der Hinweis ist keine Zusage für eine Kostenübernahme im Einzelfall.

Das Verlassenschaftsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Eine Notarin oder ein Notar als Gerichtskommissär nimmt die Todesfallaufnahme auf; dabei werden auch die Begräbniskosten und wer sie vorgestreckt hat erfasst. (§§ 143 bis 145 AußStrG). Die Erfassung der Begräbniskosten ist von der Entscheidung über eine Sozialhilfeleistung zu unterscheiden. Auch die Frage, wer die Kosten vorgestreckt hat, gehört zur Todesfallaufnahme. Bewahren Sie die zugehörigen Informationen zu den beauftragten Leistungen für die Abstimmung mit dem Gerichtskommissär auf.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die Bestattungsvorsorge hilft dabei, Wünsche zu Grabart und Ort vorab festzuhalten; der Trauerfall-Ratgeber erläutert die ersten gesetzlich vorgesehenen Schritte. Die konkrete Gebührenauskunft erhalten Sie beim jeweils zuständigen Träger.

Welche Fragen werden häufig gestellt?

Sind Friedhofsgebühren die Gesamtkosten einer Bestattung?

Nein. Grabrecht, Beisetzungspositionen, Verwaltung und Räume sind Friedhofsgebühren. Die Leistungen des Bestattungsunternehmens sind davon zu unterscheiden. Ein Grabpreis oder eine ausgewählte Gebührensumme ist daher kein Gesamtpreis für eine Bestattung.

Was berechnet der Gebührenrechner für ein Reihengrab in St. Barbara?

413,90 € Grabrecht für zehn Jahre plus 695,10 € für Öffnen und Schließen des Erdgrabs plus 123,20 € Verwaltungsabgabe ergeben 1.232,20 €. Stand: Gebühren gültig ab 01.07.2026. Weitere Gebühren und Bestatterleistungen sind nicht enthalten.

Welche Gebühren sind für ein neues Erdgrab in Ebelsberg enthalten?

Das Beispiel summiert 620 € Grabrecht für zehn Jahre und 108 € Verwaltungsabgabe zu 728 €. Stand: örtlicher Anhang zur Friedhofsordnung, in Kraft seit 01.01.2026. Öffnen und Schließen ist nicht im Tarif ausgewiesen und wird nicht geschätzt.

Wo finde ich Preise für die Friedhöfe der LINZ AG?

Die LINZ AG veröffentlicht keine Tarifliste; Entgelte gelten laut Friedhofsordnung gemäß aktueller Tarifliste bzw. Angebot. Preise direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragen.

Kann Sozialhilfe die Bestattungskosten übernehmen?

Die Sozialhilfe kann die Kosten einer einfachen Bestattung übernehmen, soweit sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können oder andere zur Zahlung verpflichtet sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (§ 10 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Oö. SOHAG). Zuständig ist in Linz der Magistrat; fragen Sie vor der Beauftragung nach.

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Die Premium Lead GmbH vermittelt kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage, welche Bestattungsart und welcher Ort für Sie infrage kommen. Die Friedhofsgebühren sind von den Leistungen des beauftragten Unternehmens zu unterscheiden.

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Über diesen Ratgeber

Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).

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